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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deux Chevaux  Autovermietung in Colonia    

Matthias Berghaus-Prang                                                                  Neusser Gasse 95

50259 Pulheim

Tel..0173-2621873

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Eichenbalken1@gmail.com

www.ente–mieten-koeln.com

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Steuernummer 203/5018/3385

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Allgemeine Mietbedingungen

(Stand 25.03.2023)

Alle angegebenen Beträge, ausgenommen Schadenersatz, sind in Euro inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.

1. ) Anmietbedingungen:

Die Firma DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang vermietet Citroen 2 CV gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seine Unterschrift anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftragsgeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten, ansonsten kann der  Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden. EU – Bürger müssen eine amtlichen aktuellen Lichtbildausweis oder Reisepass bei der Anmietung vorlegen .Nicht EU- Bürger brauchen eine gültigen Reisepass (in lateinischer Schrift) als Identitätsnachweis. Die Anmietung gilt nur für das Gebiet BRD.

2. ) Mietpreis:

Die Berechnung erfolgt nach den vorab vereinbarten Mietzeiten und Angeboten von 3 Stunden Vormittagskurzzeitbuchung mit und ohne Zusatzleistung  ( nur buchbar MONTAGS bis MITTWOCHS) bis 3 Tagesbuchungen für Filmaufnahmen. Im Mietpreis sind 150km pro Tagesmiete   von inklusiv Ölverbrauch Wartung Verschleißreparaturen und die Haftpflicht-, bzw. Kaskoversicherung mit enthalten. Eventuelle Maut bzw. Vignettengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Für Mehr KM werden 0,80 € pro gefahrenen Kilometer  nachberechnet und von der Kaution einbehalten.

3 ) Kraftstoffkosten:

Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank an den Mieter übergeben. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls mit vollem Tank. Wenn das Fahrzeug entgegen unseren Mietbedingungen nicht vollgetankt zurückgegeben  wird, erheben wir zusätzlich zu dem nach getankten Kraftstoff eine Aufwandsentschädigung von 20,- €. Getankt wird bei allen Fahrzeugen Super plus sprich 100 Okt.

4 )Zahlungsart:

Der Mietpreis und die Kaution ( immer bei Übergabe in bar) in Höhe von 300 € erfolgt vor Ort in bar oder  nach Absprache auch per Vorkasse.

Mietpreise und Kaution sind bei der Abholung des Fahrzeuges fällig.

5 ) Rückgabe des Fahrzeuges:

Der Mieter ist verpflichtet  das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit in Bergisch Gladbach Frankenforst oder  an der Ausgabestelle zurückzugeben, sofern nichts anderes verabredet wurde. Das Fahrzeug wird nach der Rückgabe einem Check unterzogen und erst dann erhält der Mieter die Kaution von 300 € zurück. Das Fahrzeug ist grundsätzlich nur für den Personentransport gedacht. Es dürfen keine Möbel oder Ähnliches transportiert werden. Der Mieter weißt um den Umstand des Oldtimers und um dessen pfleglicher Behandlung, keine Rennen oder Ähnliches zu veranstalten. An der Technik ist nichts zuverändern.

6 ) KFZ Haftpflichtversicherung:

Jedes Mietfahrzeug der Firma DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang ist mit 100 Millionen Euro pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftpflichtversichert , bei Personenschäden jedoch höchstens 8 Millionen Euro je geschädigte Person.

7 ) Kaskoversicherung:

Jedes Mietfahrzeug der Firma DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang ist vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall je Fahrzeug 1.000 Euro, diese hat der Mieter zu tragen.

Das Fahrzeug muss bei Anmietung über Nacht in einer gesicherten Garage oder überdachtem Stellplatz geparkt werden.

8 ) Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind und deren Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche unmittelbar oder mittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung geht zu Lasten des Mieters. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder anderer Schäden am Mietfahrzeug durch unsachgemäßer Bedienung des Mietfahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschäden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige Folgeschäden insbesondere die Wertminderung, Fahrzeugausfall, Geschäftsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und ein Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

9 ) Verkehrsverstöße/ Straftaten/ Unfälle:

Gemäß der jeweiligen Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet gegenüber dem Vermieter für all daraus entstehende Gebühren und Kosten. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerisch Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

 Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

10 ) Reparaturen:

Der Mieter ist verpflichtet offensichtliche Mängel am Mietfahrzeug unmittelbar anzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche ist ansonsten nicht möglich. Reparaturen, die notwendig wäre um die Betrieb- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung von DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang in  Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang gegen Vorlage der entsprechenden Beläge, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. (Siehe Punkt 8 Haftung)

11 ) Nichterfüllung

Die Firma DEUX CHEVAUX Matthias Berghaus-Prang haftet nicht für die Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung  auf unvorhersehbare Defekte, Verunfallen des Fahrzeuges oder örtliche Gegebenheiten (z. B. Stau) beruht.

12 ) Mindestalter:

Der Mieter und jeder Fahrer, werden  im Mietvertrag namentlich aufgeführt, müssen 23 Jahre alt und nicht älter als 74 Jahre sein ebenso Punkt 14.

13 ) Führerschein:

Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse B oder vergleichbaren  EU Klasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist. Sollte während der Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren.

14 ) Zusatzfahrer:

Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitglieder der Familie geführt werden, sofern diese die angegebenen Führerscheinbedingungen erfüllen. Diese müssen namentlich im Mietvertrag genannt sein.

15 ) Mündliche Absprachen:

Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung

16 ) Stornierung:

Eine Stornierung des Mietverhältnisses ist bis 10 Werktage vor Mietbeginn kostenfrei möglich, ansonsten fallen für das Fahrzeug, falls es zu dem stornierten Termin nicht vermietet werden kann, 30 % des vereinbarten Mietpreises als Mietausfallentschädigung an. Eine Verarbeitungspauschale von 15,-€ ist bei jeder Stornierung zu zahlen.

17 ) Erfüllungsort:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 50259 Pulheim

18 ) Rauchen:

Rauchen ist in unseren Mietfahrzeugen nicht gestattet

 

Fahrzeugstandort  Bergisch-Gladbach Frankenforst 

 

Hiermit erkläre ich mich mit den allgemeinen Mietbedingungen einverstanden.

 

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